KINDERSCHUTZ

Der SC Kriens bekennt sich ausdrücklich zum Schutz aller Kinder und Jugendlichen, die im Verein aktiv sind. Als Klub mit einem grossen Junioren- und Mädchenfussballangebot tragen wir eine besondere Verantwortung gegenüber unseren jungen Spielerinnen und Spielern sowie ihren Familien.

In Anlehnung an die UEFA-Richtlinien zum Kinderschutz (Child Safeguarding Policy der UEFA) und die entsprechenden Anforderungen der Swiss Football League verpflichtet sich der SC Kriens zu folgenden Grundsätzen:

Themen

Der SC Kriens benennt eine verantwortliche Person als Kinderschutzbeauftragte/n. Diese Ansprechperson ist für alle Mitarbeitenden, Trainer/innen, Eltern und Jugendlichen bekannt und erreichbar. Sie ist erste Anlaufstelle bei Fragen, Beobachtungen oder Vorfällen und koordiniert den Kontakt zu externen Fachstellen.

Alle Personen, die beim SCK in Kontakt mit Minderjährigen stehen – insbesondere Trainer/innen, Betreuer/innen und hauptamtliche Mitarbeitende –, verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex (Code of Conduct). Dieser regelt den respektvollen Umgang, das Verhalten in Einzelsituationen sowie die Nutzung digitaler Kommunikation gegenüber Minderjährigen. Die Inhalte des Kodex werden bei Stellenantritt und regelmässig in Schulungen vermittelt.

KPI
Anteil Trainer/innen und Betreuer/innen mit aktuellem Sonderprivatauszug sowie unterzeichnetem Verhaltenskodex – Ziel: 100 % aller Personen mit direktem Kontakt zu Minderjährigen.

Der SCK verfügt über einen klaren Meldeprozess für den Fall, dass Mitarbeitende, Eltern oder Jugendliche Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens eines Kindes haben. Meldungen werden vertraulich behandelt und unverzüglich durch die Kinderschutzbeauftragte/den Kinderschutzbeauftragten bearbeitet. Bei konkretem Verdacht auf Missbrauch oder Gewalt wird gemäss den gesetzlichen Vorgaben des Kantons Luzern gehandelt und wenn nötig die KESB oder andere zuständige Behörden beigezogen.

Im Sinne der UEFA- und SFL-Anforderungen werden von allen Personen, die regelmässig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein aktueller Strafregisterauszug (Sonderprivatauszug) sowie bei Bedarf eine Sonderprivatauszug-Erklärung gemäss Art. 24a VZSR eingeholt.

Der SCK pflegt eine offene Vereinskultur, in der Grenzüberschreitungen klar benannt und nicht toleriert werden. Eltern und Jugendliche werden aktiv über ihre Rechte informiert. Präventionskampagnen – u. a. in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic und dem Programm «cool and clean» – werden regelmässig durchgeführt.

Meldung Kinderschutz

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